E-Mobilität für Flurfördergeräte

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Jetzt staatliche Förderungen nutzen: Warum sich die Investition in Elektrogabelstapler doppelt lohnt

In einer Zeit steigender Energiekosten, wachsender Umweltauflagen und eines zunehmenden Fachkräftemangels stehen Unternehmen vor der Herausforderung, effizienter und nachhaltiger zu wirtschaften. Elektrifizierte Arbeitsmaschinen wie Elektrogabelstapler bieten hier eine zukunftssichere Lösung – und das Beste: Der Staat unterstützt Sie dabei mit attraktiven Förderprogrammen!

Ihre Vorteile auf eine Blick

Wirtschaftlichkeit steigern
Elektrogabelstapler u.ä. sind im Betrieb deutlich günstiger als ihre dieselbetriebenen Vorgänger. Sie benötigen weniger Wartung, haben geringere Energiekosten und bieten eine höhere Verfügbarkeit – das senkt Ihre laufenden Betriebskosten spürbar.

Nachhaltigkeit zeigen – Image stärken
Mit dem Umstieg auf emissionsfreie Maschinen leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Das kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern auch Ihrem Unternehmensimage bei Kunden, Partnern und Investoren.

Staatliche Fördermittel clever nutzen
Warum selbst 100 % zahlen, wenn es Förderprogramme gibt, die Ihre Investitionen mit bis zu mehreren Tausend Euro pro Maschine bezuschussen? Wir helfen Ihnen, das Maximum herauszuholen.

Wettbewerbsvorteil durch Innovation
Unternehmen, die frühzeitig auf neue Technologien setzen, sichern sich einen Vorsprung am Markt. Nutzen Sie die Fördermittel, um heute in das zu investieren, was morgen Standard ist.

Technologievorsprung sichern
Moderne Elektromaschinen sind oft mit intelligenten Assistenzsystemen und Telematiklösungen ausgestattet, die Ihre Logistikprozesse optimieren. So investieren Sie nicht nur in Maschinen, sondern in Zukunftssicherheit und Effizienz.

Wichtig: Die Förderung muss vor Vertragsabschluss beantragt werden.

Informatives

Wer ist Antragsberechtigt?
  • Kleinunternehmen max. 50 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio €
  • Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland

Auch andere Unternehmensgrößen sind berechtigt, jedoch fällt die Förderhöhe unterschiedlich aus.

  • max. 33% der förderfähigen Investitionen
  • mindest Investitionsvolumen 2.000€
  • maximaler Zuschuss 200.000€
  1. Anschaffung neuer elektrischer Anlagen oder Systeme zur Substitution fossiler Prozesse, z.B: 
    Elektrostapler
    Elektrische Trocknungsanlagen
    Elektrische Öfen
    Induktionssyteme
    Elektrische Prozesswärmebereitstellung
  2. Zusätzliche Nebenanlagen, sofern sie für Betrieb erforderlich sind (z.B. elektrische Steuereinheiten
  3. Installation und Inbetriebnahme durch externe Dienstleister
  • Es wird nur das Ersatzgerät gefördert (er muss ein Altgerät dafür abgegeben werden, im bestenfalls verschrottet werden)
  • das Altgerät muss älter als 5 Jahre sein

Sollten es sich um eine Neuanschaffung ohne Altgerät Entsorgung handeln, gilt eine andere Förderquote und weitere Bedingung. 
Sprechen Sie uns hierzu gerne persönlich an oder schreiben Sie und gerne ein E-Mail.